Forschungszulage berechnen
Schätzen Sie Ihre mögliche Forschungszulage in unter zwei Minuten – ohne Anmeldung und ohne personenbezogene Daten. Die Berechnung folgt den aktuellen Fördersätzen (Stand: Juli 2026).
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Unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben. Keine Zusage, keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des StBerG. Maßgeblich sind FZulG/BSFZ. Die Auswahl bündelt Aufwendungszeitpunkt und Projektstart vereinfachend – die genaue Zuordnung (u. a. 70 % Auftragsforschung, 20 % Gemeinkostenpauschale) prüfen wir individuell. Stand: Juli 2026.
Wie wird die Forschungszulage berechnet?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Förderfähige Aufwendungen = FuE-Personalkosten + anteilige Auftragsforschung (60 % / 70 %) + Eigenleistung (bis 2.080 h × pauschalem Stundensatz) + ab 2026 die 20-%-Gemeinkostenpauschale.
- Bemessungsgrundlage = förderfähige Aufwendungen, gedeckelt auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.
- Forschungszulage = Bemessungsgrundlage × Fördersatz (25 %, für KMU 35 %).
Beispielrechnung (KMU, 2026)
| 5 FuE-Mitarbeitende × 70.000 € × 80 % | 280.000 € |
| Auftragsforschung 50.000 € × 70 % | 35.000 € |
| Gemeinkostenpauschale (20 %) | 56.000 € |
| Bemessungsgrundlage | 371.000 € |
| Fördersatz KMU | 35 % |
| Forschungszulage / Jahr | 129.850 € |
Vereinfachtes Beispiel, unverbindlich. Stand: Juli 2026.
Fördersätze & Grenzen im Zeitverlauf
Zwei Dinge bestimmen die Höhe: der Aufwendungszeitpunkt (Satz und Deckel) und der Projektstart (u. a. 70 % Auftragsforschung und die 20-%-Gemeinkostenpauschale).
| Zeitraum | Satz | KMU-Satz | Max. Bemessungsgrundlage | Auftragsforschung | Eigenleistung | Gemeinkosten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufwendungszeitpunkt 01.07.2020 – 27.03.2024 | 25 % | 25 % | 4 Mio. € | 60 % | 40 €/h | – |
| Aufwendungszeitpunkt 28.03.2024 – 31.12.2025 | 25 % | 35 % | 10 Mio. € | 70 % | 70 €/h | – |
| Aufwendungszeitpunkt ab 01.01.2026 | 25 % | 35 % | 12 Mio. € | 70 % | 100 €/h | 20 % |
Häufige Fragen zur Höhe & Berechnung
Wie wird die Forschungszulage berechnet?
Zuerst werden die förderfähigen Aufwendungen ermittelt (FuE-Personalkosten + anteilige Auftragsforschung + Eigenleistung + ab 2026 die 20-%-Gemeinkostenpauschale). Davon wird die Bemessungsgrundlage gebildet, gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr. Auf die Bemessungsgrundlage werden 25 % (KMU: 35 %) angewandt.
Wie hoch kann die Forschungszulage maximal sein?
Ab 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Für KMU ergibt das eine maximale Förderung von 4.200.000 € pro Jahr (35 %).
Welche Kosten sind förderfähig?
Vor allem Arbeitgeberbruttolöhne für FuE-Personal (anteilig), 60 % bzw. 70 % der Auftragsforschung im EWR sowie die pauschale Eigenleistung von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen. Ab 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine Prüfung. Maßgeblich sind FZulG und BSFZ. Die genaue Zuordnung (u. a. Aufwendungszeitpunkt und Projektstart) klären wir im kostenlosen Förder-Check.