Transparente Kosten – Honorar nur bei Erfolg.
Sie haben zwei Wege zur BSFZ-Bescheinigung: die erfolgsbasierte Komplettbetreuung (10 % der ausgezahlten Förderung, fällig erst bei Mittelzufluss) oder die Antragskontrolle Ihres selbst erstellten Antrags zum Fixpreis.
Komplettbetreuung
10 %
des tatsächlich zugeflossenen Förderbetrags (netto). Kein Fixhonorar. Fällig erst, wenn die Forschungszulage wirtschaftlich bei Ihnen ankommt.
Wir bereiten Ihren BSFZ-Antrag vollständig vor – Sie zahlen erst nach Erfolg.
Enthalten:
- Kostenloser Förderfähigkeits-Check vorab
- Strukturierung des FuE-Vorhabens (Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit)
- Ausformulierung der Portalfelder in „Forschungssprache“ (inkl. Zeichenlimits)
- Tabellarischer Arbeitsplan / Arbeitspakete als Forschungshypothesen
- Abgrenzung förderfähiger vs. nicht förderfähiger Tätigkeiten
- Portalbefüllung vorbereiten & finalen Stand mit Ihnen abstimmen
- Übergabe an Ihre Steuerberatung für die Geltendmachung beim Finanzamt
Antragskontrolle
900 €
einmaliger Fixbetrag (netto) pro Antrag für die professionelle Prüfung – ohne versteckte Kosten.
Sie erstellen den BSFZ-Antrag selbst – wir prüfen ihn professionell, geben konkretes Feedback und machen ihn einreichungsreif.
Enthalten:
- Review von Vorhabenbeschreibung & Arbeitspaketen
- Prüfung auf „Forschungssprache statt Entwicklungssprache“
- Abgrenzungs-Check (förderfähig vs. nicht förderfähig)
- Einhaltung der Portal-Zeichenlimits
- Konkretes, priorisiertes Feedback zur Überarbeitung
Die Antragskontrolle kostet 900 € netto pro Antrag. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die beiden Angebote im Vergleich
| Kriterium | Komplettbetreuung | Antragskontrolle |
|---|---|---|
| Preis | 10 % | 900 € |
| Für wen | Unternehmen, die ihren Erstantrag ohne Vorabrisiko und mit maximaler Nachweisqualität aufsetzen wollen. | Unternehmen, die ihren Antrag selbst erstellen und ihn vor der Einreichung professionell prüfen lassen möchten. |
| Ergebnis | Ein einreichfertiger, prüfleitfaden-konformer BSFZ-Antrag inkl. Vorhabenbeschreibung, Arbeitspaketen und Nachweislogik. | Ihr selbst erstellter Antrag – professionell geprüft und einreichungsreif, mit konkreten Formulierungs- und Abgrenzungsvorschlägen. |
| Risiko für Sie | Kein Vorabrisiko – Honorar nur bei Mittelzufluss | Kalkulierbarer Fixpreis |
So funktioniert unser Honorarmodell
Die Regeln stammen aus unserem Rahmenvertrag über Fördermittelberatung – bewusst partnerschaftlich und ohne Kleingedrucktes gegen Sie.
Echte Erfolgsbasis
Das Honorar von 10 % (netto) fällt ausschließlich auf die tatsächlich zugeflossene Fördersumme an. Ein Fixhonorar gibt es bei der Komplettbetreuung nicht.
Zahlung erst bei Mittelzufluss
Fällig wird das Honorar erst, wenn die Forschungszulage wirtschaftlich realisiert ist – durch Auszahlung, steuerliche Gutschrift oder Verrechnung. Bei Tranchen rechnen wir anteilig ab.
Geteiltes Risiko
Kommen die Fördermittel gar nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung, entfällt bzw. reduziert sich unser Anspruch. Wir tragen das wirtschaftliche Ausfallrisiko bis zum Erhalt mit.
Keine Erfolgsgarantie
Es handelt sich um einen reinen Dienstvertrag. Wir arbeiten nach besten Kräften, können die hoheitliche Bewilligung durch die Behörden aber nicht garantieren – und versprechen deshalb keine Quoten.
Transparenz beim Bescheid
Sie stellen uns den Zuwendungs-, Bescheinigungs- oder Festsetzungsbescheid zeitnah zur Verfügung – so bleibt die Abrechnung nachvollziehbar und fair.
Faire Laufzeit
Der Rahmenvertrag ist mit vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar. Ein Kundenschutz sichert bei jahresbezogenen Förderungen wie der Forschungszulage die Zusammenarbeit ab.
Häufige Fragen zu Kosten & Honorar
Was kostet eine Forschungszulage-Beratung bei Zulagenlotse?
Die Komplettbetreuung ist rein erfolgsbasiert: 10 % (netto) der tatsächlich zugeflossenen Fördersumme. Es gibt kein Fixhonorar und kein Vorabrisiko. Alternativ bieten wir die Antragskontrolle eines selbst erstellten Antrags zum Fixpreis von 900 € netto an.
Zahle ich etwas, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bei der Komplettbetreuung nein: Kommen keine Fördermittel zur Auszahlung, entfällt unser Honorar. Wir tragen das wirtschaftliche Ausfallrisiko bis zum Mittelzufluss mit. Bei der Antragskontrolle fällt der vereinbarte Fixpreis für das Review an.
Wann wird das Honorar fällig?
Erst wenn die Forschungszulage wirtschaftlich bei Ihnen ankommt – durch Auszahlung, steuerliche Gutschrift oder Verrechnung. Werden Mittel in Tranchen gewährt, rechnen wir anteilig 10 % je Tranche ab. Rechnungen sind binnen 14 Tagen zahlbar.
Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Nein. Es handelt sich um einen Dienstvertrag; die hoheitliche Bewilligung durch die Behörden können wir nicht garantieren. Deshalb werben wir bewusst nicht mit Erfolgsquoten, sondern mit ehrlicher, belegbarer Transparenz.
Übernehmen Sie auch die Geltendmachung beim Finanzamt?
Nein. Das ist vorbehaltene Steuerberatung (StBerG). Wir unterstützen beim BSFZ-Bescheinigungsverfahren und der Antragsvorbereitung und arbeiten für die steuerliche Geltendmachung mit Ihrer Steuerberatung bzw. Kooperationspartnern zusammen.