Forschungszulage · BSFZ-Erstantrag

Forschungszulage beantragen – sicher durch die BSFZ-Bescheinigung.

Zulagenlotse übernimmt den schwierigen ersten Teil der Forschungszulage: die BSFZ-Bescheinigung und die Antragsvorbereitung. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – 10 % der ausgezahlten Förderung, ohne Vorabrisiko.

  • Erfolgsbasiert & transparent
  • Prüfleitfaden-konform
  • Rückwirkend bis 2022
Kurz erklärt

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch – technologieoffen, größen- und branchenunabhängig. Sie ist kein Zuschuss, sondern wird über die Steuerfestsetzung realisiert.

Gefördert werden vor allem Personalkosten für FuE, Auftragsforschung und – bei Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen – die Eigenleistung. Maßgeblich sind FZulG und BSFZ; alle Kennzahlen mit Stand Juli 2026.

Quelle: Bundesfinanzministerium – Forschungszulage

35 % Fördersatz für KMU
4.200.000 € max. Förderung/Jahr (KMU)
bis 2022 rückwirkend beantragbar
10 % Honorar – nur bei Erfolg
Das Verfahren

Zwei Stufen – wir übernehmen die erste.

Die Forschungszulage läuft in zwei Schritten. Wir bringen Sie sicher durch Stufe 1; für Stufe 2 arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen.

  1. BSFZ-Bescheinigung Unsere Leistung

    Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung ist – nach den Frascati-Kriterien Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit. Das ist der anspruchsvolle Teil, an dem die meisten Erstanträge scheitern. Genau hier arbeiten wir für Sie.

    • FuE-Vorhaben identifizieren und in „Forschungssprache“ statt Entwicklungssprache strukturieren
    • Portalfelder und Arbeitspakete prüfleitfaden-konform ausformulieren – inklusive der knappen Zeichenlimits
    • Förderfähige von nicht förderfähigen Tätigkeiten sauber abgrenzen (der häufigste Ablehnungsgrund)
    • Ergebnis: die BSFZ-Bescheinigung als Grundlagenbescheid für das gesamte Vorhaben – Bearbeitung meist rund 2–3 Monate
  2. Geltendmachung beim Finanzamt Ihre Steuerberatung

    Mit der Bescheinigung wird die Zulage pro Wirtschaftsjahr über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt beantragt und mit der Steuerfestsetzung verrechnet oder ausgezahlt. Das ist vorbehaltene Steuerberatung – wir übergeben die Vorarbeit strukturiert an Ihre Steuerberatung.

    • Ansatz der förderfähigen Aufwendungen je Wirtschaftsjahr
    • Verrechnung mit der Steuerschuld oder Auszahlung als Erstattung
    • Durchführung durch Ihre Steuerberatung – wir liefern die belastbare Grundlage
Warum Zulagenlotse

Ehrlich, spezialisiert, nachweissicher.

Radikale Transparenz

Keine unbelegten Erfolgsquoten. Klares Honorar, ehrliche Einschätzung, ob sich ein Antrag lohnt – bewusst anders als der Markt.

Nischen-Tiefe statt Generalismus

Wir kennen die branchentypischen förderfähigen FuE-Tätigkeiten und die häufigen Ablehnungsgründe – von Software bis Maschinenbau.

Nachweiskompetenz

„Forschungssprache statt Entwicklungssprache“: Wir formulieren Wissenslücke, Risiko und Arbeitspakete so, dass sie dem BSFZ-Prüfleitfaden standhalten.

Pauschalrechner

Wie viel Forschungszulage ist für Sie drin?

Schätzen Sie Ihre mögliche Förderung in unter zwei Minuten – ohne Anmeldung und ohne personenbezogene Daten.

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Leistungen & Honorar

Zwei klare Wege zur Bescheinigung

Beliebt

Komplettbetreuung

10 %

Wir bereiten Ihren BSFZ-Antrag vollständig vor – Sie zahlen erst nach Erfolg.

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Antragskontrolle

900 €

Sie erstellen den BSFZ-Antrag selbst – wir prüfen ihn professionell, geben konkretes Feedback und machen ihn einreichungsreif.

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Aktuell

Was ändert sich 2026?

Zum 1. Januar 2026 wurde die Forschungszulage über das steuerliche Investitionssofortprogramm deutlich attraktiver:

  • Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr erhöht (vorher 10 Mio. €)
  • Neue Gemeinkostenpauschale von 20 % auf Personalaufwand
  • Eigenleistung: 100 €/h (vorher 70 €/h), max. 2080 h/Jahr
  • KMU-Satz von 35 % bleibt bestehen

Alle Neuerungen 2026 im Detail →

Stand: Juli 2026 Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Alle Fördersätze und -grenzen werden vor Livegang gegen die offiziellen Quellen (BMF/BSFZ) verifiziert und tragen einen sichtbaren Datumsstempel.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch – technologieoffen und unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die BSFZ-Bescheinigung, danach die Geltendmachung beim Finanzamt.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit eigenbetrieblicher Forschung oder Auftragsforschung – unabhängig von Größe und Branche. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass ein Vorhaben die FuE-Kriterien (Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit) erfüllt.

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?

Der Fördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr – das sind bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr für KMU. Neu ab 2026 sind u. a. eine 20-%-Gemeinkostenpauschale und 100 €/h für Eigenleistung.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Anträge sind rückwirkend für Projekte bis zurück zu 2022 möglich (bis zu 4 Jahre). Für das Aufwandsjahr 2022 endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2026 – hier lohnt sich zeitnahes Handeln.

Was kostet die Unterstützung durch Zulagenlotse?

Die Komplettbetreuung ist erfolgsbasiert: 10 % der tatsächlich zugeflossenen Fördersumme, fällig erst nach Mittelzufluss – kein Fixhonorar, kein Vorabrisiko. Alternativ prüfen wir einen selbst erstellten Antrag zum Fixpreis (Antragskontrolle).

Sind Sie förderfähig? Finden Sie es kostenlos heraus.

Der Förder-Check ist unverbindlich und dauert wenige Minuten. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Sie lohnt.