Forschungszulage beantragen – sicher durch die BSFZ-Bescheinigung.
Zulagenlotse übernimmt den schwierigen ersten Teil der Forschungszulage: die BSFZ-Bescheinigung und die Antragsvorbereitung. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – 10 % der ausgezahlten Förderung, ohne Vorabrisiko.
- Erfolgsbasiert & transparent
- Prüfleitfaden-konform
- Rückwirkend bis 2022
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch – technologieoffen, größen- und branchenunabhängig. Sie ist kein Zuschuss, sondern wird über die Steuerfestsetzung realisiert.
Gefördert werden vor allem Personalkosten für FuE, Auftragsforschung und – bei Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen – die Eigenleistung. Maßgeblich sind FZulG und BSFZ; alle Kennzahlen mit Stand Juli 2026.
Zwei Stufen – wir übernehmen die erste.
Die Forschungszulage läuft in zwei Schritten. Wir bringen Sie sicher durch Stufe 1; für Stufe 2 arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
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BSFZ-Bescheinigung Unsere Leistung
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung ist – nach den Frascati-Kriterien Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit. Das ist der anspruchsvolle Teil, an dem die meisten Erstanträge scheitern. Genau hier arbeiten wir für Sie.
- FuE-Vorhaben identifizieren und in „Forschungssprache“ statt Entwicklungssprache strukturieren
- Portalfelder und Arbeitspakete prüfleitfaden-konform ausformulieren – inklusive der knappen Zeichenlimits
- Förderfähige von nicht förderfähigen Tätigkeiten sauber abgrenzen (der häufigste Ablehnungsgrund)
- Ergebnis: die BSFZ-Bescheinigung als Grundlagenbescheid für das gesamte Vorhaben – Bearbeitung meist rund 2–3 Monate
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Geltendmachung beim Finanzamt Ihre Steuerberatung
Mit der Bescheinigung wird die Zulage pro Wirtschaftsjahr über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt beantragt und mit der Steuerfestsetzung verrechnet oder ausgezahlt. Das ist vorbehaltene Steuerberatung – wir übergeben die Vorarbeit strukturiert an Ihre Steuerberatung.
- Ansatz der förderfähigen Aufwendungen je Wirtschaftsjahr
- Verrechnung mit der Steuerschuld oder Auszahlung als Erstattung
- Durchführung durch Ihre Steuerberatung – wir liefern die belastbare Grundlage
Ehrlich, spezialisiert, nachweissicher.
Radikale Transparenz
Keine unbelegten Erfolgsquoten. Klares Honorar, ehrliche Einschätzung, ob sich ein Antrag lohnt – bewusst anders als der Markt.
Nischen-Tiefe statt Generalismus
Wir kennen die branchentypischen förderfähigen FuE-Tätigkeiten und die häufigen Ablehnungsgründe – von Software bis Maschinenbau.
Nachweiskompetenz
„Forschungssprache statt Entwicklungssprache“: Wir formulieren Wissenslücke, Risiko und Arbeitspakete so, dass sie dem BSFZ-Prüfleitfaden standhalten.
Forschungszulage für Ihre Branche
Wir kennen die branchentypischen förderfähigen FuE-Tätigkeiten – und die häufigen Ablehnungsgründe.
Software, KI & SaaS
Software- und KI-Unternehmen sind technologieoffen förderfähig – aber nur der Forschungsanteil, nicht die Routineentwicklung.
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Medizintechnik & Biotech
In der Gesundheitsforschung ist die eigentliche Forschung förderfähig – die zulassungsbezogenen Schritte sind es nicht.
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Defense & Sicherheitstechnik
Die Forschungszulage ist technologieoffen – wehrtechnische und sicherheitstechnische FuE sind grundsätzlich förderfähig.
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Maschinenbau & Ingenieurbüros
Im Maschinenbau endet die förderfähige Forschung mit dem Test des Prototyps.
Mehr erfahren →Zwei klare Wege zur Bescheinigung
Komplettbetreuung
10 %
Wir bereiten Ihren BSFZ-Antrag vollständig vor – Sie zahlen erst nach Erfolg.
Details ansehenAntragskontrolle
900 €
Sie erstellen den BSFZ-Antrag selbst – wir prüfen ihn professionell, geben konkretes Feedback und machen ihn einreichungsreif.
Details ansehenWas ändert sich 2026?
Zum 1. Januar 2026 wurde die Forschungszulage über das steuerliche Investitionssofortprogramm deutlich attraktiver:
- Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr erhöht (vorher 10 Mio. €)
- Neue Gemeinkostenpauschale von 20 % auf Personalaufwand
- Eigenleistung: 100 €/h (vorher 70 €/h), max. 2080 h/Jahr
- KMU-Satz von 35 % bleibt bestehen
Alle Fördersätze und -grenzen werden vor Livegang gegen die offiziellen Quellen (BMF/BSFZ) verifiziert und tragen einen sichtbaren Datumsstempel.
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch – technologieoffen und unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die BSFZ-Bescheinigung, danach die Geltendmachung beim Finanzamt.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit eigenbetrieblicher Forschung oder Auftragsforschung – unabhängig von Größe und Branche. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass ein Vorhaben die FuE-Kriterien (Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit) erfüllt.
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
Der Fördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr – das sind bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr für KMU. Neu ab 2026 sind u. a. eine 20-%-Gemeinkostenpauschale und 100 €/h für Eigenleistung.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Anträge sind rückwirkend für Projekte bis zurück zu 2022 möglich (bis zu 4 Jahre). Für das Aufwandsjahr 2022 endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2026 – hier lohnt sich zeitnahes Handeln.
Was kostet die Unterstützung durch Zulagenlotse?
Die Komplettbetreuung ist erfolgsbasiert: 10 % der tatsächlich zugeflossenen Fördersumme, fällig erst nach Mittelzufluss – kein Fixhonorar, kein Vorabrisiko. Alternativ prüfen wir einen selbst erstellten Antrag zum Fixpreis (Antragskontrolle).