So läuft Ihr Forschungszulage-Erstantrag ab.
Der Weg zur Forschungszulage hat zwei Stufen: die BSFZ-Bescheinigung (Nachweis des FuE-Charakters) und die anschließende Geltendmachung beim Finanzamt. Wir begleiten Sie durch Stufe 1 und die Antragsvorbereitung – hier entscheidet sich der Erfolg.
Von der Idee zur Bescheinigung
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Kostenloser Förder-Check
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllen kann und in welcher Größenordnung sich ein Antrag lohnt.
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Vorhaben identifizieren & strukturieren
Wir arbeiten die Wissenslücke, das technische Risiko und die Planmäßigkeit heraus und grenzen förderfähige von nicht förderfähigen Tätigkeiten ab.
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Portalfelder & Arbeitspakete ausformulieren
Wir formulieren die BSFZ-Portalfelder in „Forschungssprache“ – innerhalb der strengen Zeichenlimits – und übersetzen Ihre Arbeit in Forschungshypothesen.
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Portal befüllen & einreichen
Sie (oder Ihre Steuerberatung) reichen den Antrag über das BSFZ-Portal im eigenen Namen ein. Den finalen Stand stimmen wir vorher gemeinsam ab.
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BSFZ-Prüfung
Die BSFZ prüft in der Regel innerhalb von rund zwei bis drei Monaten. Bei Rückfragen (Nachforderung) haben Sie meist nur eine Gelegenheit zur Nachbesserung – hier zahlt sich saubere Vorarbeit aus.
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Bescheinigung erhalten
Die BSFZ-Bescheinigung ist ein Grundlagenbescheid für das gesamte Vorhaben und für mehrere Wirtschaftsjahre nutzbar.
Die entscheidenden Felder – und ihre Zeichenlimits
Der Antrag wird ausschließlich über das offizielle Online-Portal auf Deutsch eingereicht. Es zählt nur der Text in den Portalfeldern – externe Vorhabenbeschreibungen werden nicht berücksichtigt. Die Limits sind knapp; jedes Wort muss sitzen.
| Feld | Max. Zeichen | Inhalt |
|---|---|---|
| Titel des FuE-Vorhabens | 200 | Forschungstitel – klingt wie ein wissenschaftliches Vorhaben |
| Ziele / FuE-Inhalt | 1.500 | Wissenslücke + Forschungsansätze zur Schließung |
| Neuartigkeit | 500 | Stand der Technik (mit Jahr) + was konkret neuartig ist |
| Risiken / Unwägbarkeiten | 1.000 | Technische Unwägbarkeiten – wissenschaftlich formuliert |
| Planung / Phasen | 1.000 | Forschungsphasen + Methodik (Frascati), keine Arbeitspaket-Liste |
Geltendmachung beim Finanzamt
Mit der BSFZ-Bescheinigung wird die Zulage pro Wirtschaftsjahr über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt beantragt und mit der Steuerfestsetzung verrechnet oder ausgezahlt. Das ist vorbehaltene Steuerberatung – dafür arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
Rückwirkung & Fristen
Anträge sind rückwirkend bis 2022 möglich. Die Festsetzungsfrist läuft vier Jahre ab dem 31.12. des Aufwandsjahres:
| Aufwandsjahr 2022 | Frist 31.12.2026 – zeitnah! |
|---|---|
| 2023 | 31.12.2027 |
| 2024 | 31.12.2028 |
| 2025 | 31.12.2029 |
Häufige Fragen zum Ablauf
Wie beantrage ich die Forschungszulage?
In zwei Stufen: Zuerst beantragen Sie bei der BSFZ die Bescheinigung, dass Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung ist. Danach machen Sie die Zulage pro Wirtschaftsjahr über ELSTER beim Finanzamt geltend. Zulagenlotse unterstützt bei Stufe 1 und der Antragsvorbereitung.
Wie lange dauert die BSFZ-Bescheinigung?
Die BSFZ nennt eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten; häufig liegt der Bescheid nach rund zwei bis drei Monaten vor. Kommt eine Nachforderung, ist die Frist zur Antwort kurz – oft nur rund zwei Wochen.
Was passiert bei einer Nachforderung?
Ist eine Angabe unklar oder unvollständig, erhalten Sie einmalig die Gelegenheit, innerhalb einer Frist nachzubessern. Ist dagegen ein Kriterium eindeutig nicht erfüllt, wird ohne weitere Nachfrage abgelehnt. Deshalb muss der Erstantrag von Anfang an sitzen.
Muss ich Zwischen- oder Verwendungsnachweise einreichen?
Anders als bei Zuschussprogrammen verlangt die BSFZ keine Zwischen- oder Abschlussberichte. Sie müssen aber die FuE-Stunden je Mitarbeiter:in dokumentieren – das ist die Grundlage für die spätere Auszahlung über das Finanzamt.
Darf ein Projekt auch scheitern?
Ja. Ob ein Vorhaben erfolgreich ist, spielt für die Förderfähigkeit keine Rolle – entscheidend ist, dass die FuE-Kriterien erfüllt waren. Bis zum Abbruch angefallene Kosten bleiben grundsätzlich ansetzbar.