Forschungszulage für Software, KI & SaaS
Software- und KI-Unternehmen sind technologieoffen förderfähig – aber nur der Forschungsanteil, nicht die Routineentwicklung. Förderfähig sind neue Algorithmen, Verfahren und Prototypen mit echtem technischem Risiko; Testing, Debugging, Portierung oder Konfiguration sind es nicht. Wir übersetzen Ihre Entwicklungsarbeit in prüfsichere Forschungssprache.
Einordnung
Der BSFZ-Prüfleitfaden führt IKT als eigenes Forschungsfeld (u. a. Data Science/Big Data, Industrie 4.0, IoT). Entscheidend ist die Abgrenzung: Softwareentwicklung ist nur dann FuE, wenn eine wissenschaftlich-technische Unwägbarkeit besteht, die sich nicht mit Routineverfahren „nach Lehrbuch“ lösen lässt.
Welche FuE-Tätigkeiten in Software, KI & SaaS sind förderfähig?
- Entwicklung neuer oder deutlich effizienterer Algorithmen auf originärer technologischer Basis
- Neue Verschlüsselungs- oder Sicherheitsmechanismen jenseits der Implementierung bekannter Standards
- Auflösung von Hard-/Software-Konflikten durch neuartige System- oder Netzwerkkonfigurationen, die nicht „nach Lehrbuch“ lösbar sind
- Neue Verfahren zur Datengewinnung und -verarbeitung, die Erkenntnisse jenseits bekannter Analysen ermöglichen
- Prototypen bzw. Pilotanwendungen im Labor- oder simulierten Umfeld zur Validierung technologischer Grundlagen
- Übertragung eines Verfahrens in einen neuen, technisch unsicheren Kontext (z. B. B2C → datenarmes B2B) mit echten neuen Leistungsgrenzen
Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe
Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:
- Einsatz bestehender Methoden zur Datensicherheit; Zertifizierung bestehender Produkte oder Programme
- Einrichtung von Rechenzentren, Firewalls, Monitoring- oder Hosting-Diensten
- Installation und Konfiguration bestehender Server-Client-, Cloud- oder Edge-Lösungen
- Portierung von Software (z. B. Standalone → Cloud)
- Baukastenbasierte Zusammensetzung von Software ohne wissenschaftlich-technisches Risiko
- Routinemäßige Entwicklung inkl. Anforderungsanalyse, Testing, Debugging und Dokumentation
Forschungssprache statt Entwicklungssprache
Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Software, KI & SaaS:
„Die Suche funktionierte nicht richtig.“
„Ob keyword-basierte Retrieval-Verfahren bei heterogenen Quellsystemen ausreichende Precision und Recall erzielen – tatsächlich scheiterten sie an fehlender semantischer Disambiguierung.“
Häufige Fragen: Forschungszulage für Software, KI & SaaS
Welche FuE-Tätigkeiten in Software/KI sind förderfähig?
Förderfähig ist die Forschungsarbeit mit technischer Unsicherheit: neue oder deutlich effizientere Algorithmen, neue Verfahren der Datenverarbeitung, neue Sicherheitsmechanismen und Prototypen zur Validierung technologischer Grundlagen. Maßstab ist ein echtes technisch-wissenschaftliches Risiko, nicht der Neuheitsgrad für Ihr Unternehmen allein.
Sind Testing, Debugging und Dokumentation förderfähig?
Nein. Der Prüfleitfaden zählt routinemäßige Entwicklung inklusive Anforderungsanalyse, Testing, Debugging und Dokumentation ausdrücklich zu den nicht förderfähigen Tätigkeiten.
Zählt die Umstellung unserer Software auf die Cloud?
Die reine Portierung (z. B. Standalone → Cloud) ist nicht förderfähig. Förderfähig kann eine Cloud-Umsetzung nur werden, wenn dabei eine echte, nicht mit Routineverfahren lösbare technische Unwägbarkeit auftritt.
Ist die DSGVO-Konformität ein förderfähiges Risiko?
Nein. Datenschutzrechtliche Bedenken gelten laut Prüfleitfaden nicht als technische Unwägbarkeit. Das Risiko muss wissenschaftlich-technisch sein (z. B. „konvergiert das Modell unter diesen Bedingungen?“).