Branche: Medizintechnik & Biotech

Forschungszulage für Medizintechnik, Biotech & Pharma

In der Gesundheitsforschung ist die eigentliche Forschung förderfähig – die zulassungsbezogenen Schritte sind es nicht. Förderfähig sind neue Behandlungs- und Diagnosemethoden, Präklinik und klinische Phasen 0 bis IIIa; klinische Bewertungen für die CE-Zulassung, Phase IIIb/IV und regulatorische Tätigkeiten fallen heraus. Wir ziehen die Grenze prüfsicher.

Forschungszulage für Medizintechnik & Biotech

Einordnung

Der Prüfleitfaden (Kap. 2.4.3, S. 16–18) fasst Gesundheitsforschung als oft multidisziplinäres Feld: Patientenversorgung, Pharma/Arzneimittel & Impfstoffe, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und digitale Gesundheitsanwendungen. Die kritische Linie verläuft zwischen Forschung und Zulassung.

Welche FuE-Tätigkeiten in Medizintechnik & Biotech sind förderfähig?

  • Entwicklung neuer Behandlungs-, Präventions- oder Diagnosemethoden
  • Präklinische Forschung sowie klinische Studien der Phasen 0 bis IIIa
  • Ausgewählte Phase-IV-Studien unter bestimmten Bedingungen: PAES, PASS und Off-Label-Use-Studie
  • Entwicklung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika – bis vor die rein zulassungsbezogene klinische Bewertung bzw. Leistungsbewertung

Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe

Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:

  • Klinische Studien der Phase IIIb sowie – im Regelfall – der Phase IV
  • Klinische Bewertung von Medizinprodukten der Klassen I–IIb (Teil der technischen Dokumentation, dient allein der Zulassung)
  • Leistungsbewertung von In-vitro-Diagnostika
  • Regulatorische/administrative Zulassungstätigkeiten und die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis
  • Reine fachmedizinische Routineversorgung und Vorsorge sowie Beratungstätigkeiten
  • Nicht-interventionelle Studien: Anwendungsbeobachtung, Fall-Kontroll-, Kohorten- und Registerstudie

Forschungssprache statt Entwicklungssprache

Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Medizintechnik & Biotech:

Entwicklungssprache

„Wir haben unser Medizinprodukt zur Marktreife gebracht.“

Forschungssprache

„Wissenslücke: Ob ein neuartiges Messprinzip die diagnostische Genauigkeit gegenüber dem Stand der Technik signifikant erhöht – präklinisch validiert an definierten Sensitivitäts- und Spezifitäts-Schwellenwerten.“

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Häufige Fragen: Forschungszulage für Medizintechnik & Biotech

Welche FuE-Tätigkeiten in Medizintechnik/Biotech sind förderfähig?

Förderfähig sind neue Behandlungs-, Präventions- und Diagnosemethoden, präklinische Forschung, klinische Studien bis Phase IIIa sowie die Entwicklung von Medizinprodukten und IVD bis vor die rein zulassungsbezogene Bewertung.

Sind klinische Studien förderfähig?

Präklinik und die Phasen 0 bis IIIa sind grundsätzlich förderfähig. Phase IIIb und – im Regelfall – Phase IV sind es nicht, weil hier Zulassungsunterlagen erstellt werden. Ausnahmen unter Bedingungen: PAES, PASS und Off-Label-Use-Studien.

Ist die CE-Zulassung bzw. klinische Bewertung förderfähig?

Nein. Die klinische Bewertung von Medizinprodukten der Klassen I–IIb und die Leistungsbewertung von IVD dienen der Zulassung und sind Teil der technischen Dokumentation – damit nicht förderfähig.

Zählt die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis?

Nein. Regulatorische und administrative Zulassungstätigkeiten, einschließlich der Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis, sind ausdrücklich nicht förderfähig.

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